Mit dem Gesamtbauentscheid vom 27. Juni 2019 hat das Regierungsstatthalteramt Thun dem Baugesuch der AriesLibra AG für einen Neubau im Wirtschaftspark Thun-Schoren die Bewilligung erteilt. Mit diesem Gesamtbauentscheid wurden gleichzeitig 23 Einsprachen, die seitens von betroffenen Nachbarn und GSB-Leist gegen den geplanten Gewerbebau beim Regierungsstatthalteramt eingereicht wurden, abgewiesen.
Am 29. Juli 2019 hat der GSB-Leist gegen diesen Gesamtbauentscheid eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons eingereicht.
In seiner Beschwerde bekräftigt der Leist die Einwände gegen das Bauprojekt, die er bereits in seiner Einsprache vom 26. Oktober 2018 formuliert hat. Der Leist bestreitet in der Beschwerde namentlich die Bewilligungsfähigkeit des Projekts, dies wegen der fehlenden Übereinstimmung des Gewerbebaus mit der rechtlichen Grundlage und den durch die Stadt kommunizierten Planungsgrundsätzen des Wirtschaftsparks Thun-Schoren. Zudem wird u.a. in Frage gestellt, ob die Notwendigkeit eines Dauerbetriebs 24h / 7 Tage nachgewiesen und die Emissionsgrenzwerte (Lärm, Staub etc.) eingehalten werden können.
Mit einem Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen.
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